Aus dem Ministeriums heißt es dazu: "Sofern keine offensichtlich schuldhafte Verzögerung seitens der jeweiligen Kommune erkennbar ist, kann diesen Anträgen daher aus hiesiger Sicht entsprochen werden. Die Projektlaufzeit ist formell entsprechend zu verlängern."
Sofern ein zwingender Grund vorhanden ist, können Anträge auch noch im Nachgang gestellt werden.
Bitte senden Sie Ihren Antrag auf Verlängerung an margot.kluesch@it-sicherheitscluster.de
Falls die Umstände aufgrund der Pandemiesituation erfordern, kann ggf. auch ein Remoteaudit erfolgen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit uns (Abnahmeaudit), bzw. der Zertifizierungsstelle in Verbindung.
ISIS12 Handbuch und Katalog
Für kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse sowie die von ihnen in öffentlich-rechtlicher Form geführten Unternehmen und Einrichtungen sind die Dokumente hier kostenlos erhältlich. Schicken Sie bitte vorab zur Bestätigung ihrer Organisation eine Anfrage
an die Dr. Matthias Kampmann: matthias.kampmann[@]it-sicherheitscluster.de
Bayerisches Förderprogramm
Bearbeitende Stelle
- Die zuständige Stelle bei der Regierung von Oberfranken in Bayreuth:
https://www.stmi.bayern.de/sus/datensicherheit/cybersicherheit/schutzoeffentlichenetze/index.php - Information des StMi zur Änderung: Schreiben KSV (Endfassung)
- Hier finden Sie die aktuelle Förderrichtlinie, nach der neben ISIS12 künftig auch der BSI Grundschutz und die ISO/IEC 27001 gefördert werden: Förderrichtlinie_(Endfassung)
Zuwendungsvereinbarung und Auszahlungsanträge
Kommunen, die Ihren Antrag vor dem 01.01.2019 gestellt haben, werden weiterhin von IT-Sicherheitscluster e.V. betreut. Hier finden Sie die nötigen Dokumente:
Die Erstzertifizierung
Mit diesem Formular können Sie einen Termin für ein Abnahmeaudit durch den IT-Sicherheitscluster e.V. oder für eine Zertifizierung durch die DQS melden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Voraudit gefördert
werden (Die gilt für die Förderperiode 2017/18):
- Dies muss vorab bei Margot Klüsch (margot.kluesch[@]it-sicherheitscluster.de) angemeldet werden
- Das Voraudit muss ein zertifizierter, bei uns gelisteter ISIS12 Berater durchführen
- Das Voraudit muss innerhalb der Projektlaufzeit stattfinden
- Wenn das Voraudit über eine Zertifizierungsstelle durchgeführt werden soll, muss der Auditor oder die Auditorin ebenfalls ein zertifizierter Dienstleister beim e.V. sein.
- Ob ein Dienstleister über ein gültiges Zertifikat verfügt, können Sie jederzeit bei unseren gelisteten ISIS12 Beratern prüfen.
Bitte beachten Sie: ein Voraudit kann nur als reguläre IT-Dienstleistung abgerechnet werden und ersetzt in keinem Fall ein Abnahmeaudit bzw. eine Erstzertifizierung.
Noch ein kurzer Hinweis zum Förderzeitraum:
Zertifizierungsaudits und Abnahmeaudits können ausnahmsweise auch außerhalb der Projektlaufzeit liegen. Dies muss jedoch vorab mit uns geklärt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an Margot Klüsch (margot.kluesch[@]it-sicherheitscluster.de). Es können aber keine Berater*innentage oder Schulungen mehr außerhalb der Projektlaufzeit gefördert werden.
Zertifizierte ISIS12 Berater
Bei Interesse an einem unverbindlichen Beratungsgespräch, setzen Sie sich bitte mit einer der folgenden Firmen in Verbindung.